Komplettlösung für Immobilien

Unsere Leistungen.

5 Schritte der Immobilien­­vermarktung mit finanzpartner24

1. Ermittlung eines marktgerechten Kaufpreises für Ihre Immobilie

Nachdem wir in einem persönlichen Gespräch nicht nur Sie, sondern auch Ihre Immobilie genauer kennengelernt haben, ermitteln wir über zwei normierte Sachwertverfahren den Wert Ihrer Immobilie. Diesen setzen wir in Relation zum aktuellen Preis vergleichbarer Objekte aus unserer Datenbank.

Das bildet die Basis für einen aktuellen, marktgerechten Angebotspreis für Ihre Immobilie. Aufgrund unserer langjährigen Markterfahrung, durch hunderte abgeschlossener Immobilienverkäufe und Baufinanzierungen, führt der von uns ermittelte Marktwert regelmäßig zu einem erfolgreichen Verkauf.

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2. Professionelle Vermarktung Ihrer Immobilie durch finanzpartner24

Wenn Sie sich für unseren 6-monatigen Makleralleinauftrag entscheiden, übernehmen wir alle zeitaufwändigen Aufgaben rund um die Immobilienvermarktung für Sie vollkommen kostenlos. Wir organisieren die erforderlichen Bau- und Lagepläne inklusive Prüfung, einen Grundbuchauszug und erstellen einen aktuellen Energieausweis.

Mit hochwertigen Fotos und einem aufbereiteten Grundriss setzten wir Ihre Immobilie perfekt in Szene. Ein professionelles und aussagekräftiges Exposé ermöglicht einen erfolgreichen Start aller weiteren Werbemaßnahmen. Dies umfasst den Aushang in unseren Schaufenstern, Verkaufsschilder und Anzeigen in lokalen Zeitungen, sowie die Präsentation in relevanten Immobilienbörsen im Internet.

3. Durchführung von Besichtigungen und Verkaufs­verhandlungen

Wir sprechen mit allen potenziellen Interessenten und klären, ob Ihre Immobilie den Vorstellungen des Käufers entspricht. Bevor wir einen Besichtigungstermin vereinbaren, prüfen wir mithilfe unserer Baufinanzierungsexperten die Finanzierbarkeit. In enger Abstimmung mit Ihnen führen wir die Preisverhandlungen und klären alles Weitere für Sie.

4. Vorbereitung und Begleitung des Notartermins

Wir stimmen mit einem Notariat den Kaufvertragsentwurf ab und besprechen alle Details mit Ihnen. Die Koordination und des Notartermins und die persönliche Begleitung durch uns bei der Beurkundung runden den Verkauf Ihrer Immobilie ab.

5. Übergabe der Immobilie

Wir übernehmen für Sie die Schlüsselübergabe und die Erstellung des Übergabeprotokolls, in dem die Zählerstände und alles weitere Relevante festgehalten wird.

Die wichtigsten Fragen beim Verkauf einer Immobilie …

Wenn Sie eine Immobilie verkaufen möchte, entstehen viele Fragen … Wie vermarkte ich meine Immobile bestmöglich? Wie entwickelt sich der Immobilienmarkt in den nächsten Monaten? Wie bestimme ich einen realistischen Marktwert? Bei all diesen Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Seite – kontaktieren Sie uns!

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Makleralleinauftrag bei finanzpartner24

Welche Vorteile bietet ein Makleralleinauftrag?

Für die meisten Immobilienbesitzer ist der Verkauf ihrer Immobilie eine einmalige Gelegenheit im Leben, bei der es um beträchtliche Werte geht. Ein erfolgreicher Verkauf erfordert professionelles Marketing, die Erstellung ansprechender Exposés, die Durchführung von Besichtigungsterminen und vieles mehr.

Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung bei der Preisgestaltung, den Verhandlungen und den Verträgen. Mit unserem Makleralleinauftrag können Sie sich auf unsere Expertise verlassen und sicherstellen, dass Ihr Immobilienverkauf professionell und effektiv abgewickelt wird.

Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht besteht für Maklerverträge, die im Fernabsatz oder außerhalb der Geschäftsräume des Maklers (Unternehmers) abgeschlossen werden. Diese Regelung basiert auf der Verbraucherrechterichtlinie, die vom nationalen Gesetzgeber umgesetzt wurde. Um sicherzustellen, dass Makler seit Inkrafttreten des Gesetzes am 13. Juni 2014 ihre verdiente Provision nicht verlieren, müssen umfangreiche Informationspflichten vor Vertragsabschluss beachtet werden.

Eine zentrale Rolle spielt dabei die Widerrufsbelehrung, die der Kunde vom Makler bereits bei Vertragsschluss – idealerweise per E-Mail oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger – erhalten muss. Im täglichen Geschäftsablauf muss der Makler daher sicherstellen, dass die Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß in den Ablauf integriert wird. Es ist nicht nur wichtig, den Erhalt der Widerrufsbelehrung bestätigen zu lassen, sondern auch sicherzustellen, dass der Makler – wie in der Praxis üblich – vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist aktiv für den Kunden tätig wird.

Die Informationspflichten und Begrifflichkeiten

Die Informationspflichten gelten zum einen für Verträge, die im Fernabsatz abgeschlossen werden. Fernabsatzverträge sind Verträge gemäß § 312c BGB, bei denen der Unternehmer und der Verbraucher ausschließlich Fernkommunikationsmittel (wie E-Mail, Telefon, Fax, SMS oder Brief) für Verhandlungen und Vertragsschluss nutzen.

In der Praxis werden die meisten Maklerverträge auf diese Weise abgeschlossen, daher müssen das Widerrufsrecht und die weiteren Informationspflichten beachtet werden. Die Informationspflichten müssen vor der Beauftragung des Maklers erfüllt werden, beispielsweise bereits mit der individuellen Bewerbung der Immobilie im Kurzexposé, z.B. auf einer Internetplattform.

UNSERE LEISTUNGEN:

Wertermittlung, Vermarktungskonzepte, optimale Immobilienpreise, Energieausweis, Makleralleinauftrag

Energieausweis für Ihre Immobilie

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis dokumentiert die Energieeffizienz ihres Gebäudes oder ihrer Wohnung. Für potenzielle Käufer oder Mieter bietet der Energieausweis klare Vorteile: Ähnlich wie bei Kühlschränken oder Herden können sie auf einen Blick die „Verbrauchsklasse“ der Immobilie und deren Energieeffizienz erkennen.

Welche Arten von Energieausweisen gibt es?

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, die unterschiedlich erstellt werden:

1. VERBRAUCHSAUSWEIS
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch. Er beruht auf den gemessenen und dokumentierten Energieverbrauchsdaten der Bewohner der letzten drei Jahre.

2. BEDARFSAUSWEIS
Der Bedarfsausweis erfordert eine umfassende Analyse des Gebäudes und wird anhand von Aspekten wie der Qualität und Wärmedämmung der Gebäudehülle, der Außenwände, Wärmeverlust an Decken und Fenstern berechnet. Auch die Heizungsanlage und andere technische Elemente fließen in die Bewertung ein. Dadurch wird der Energiebedarf der gesamten Immobilie ermittelt und auf die jeweilige Einheit (Wohnung) umgerechnet. Ein gültiger Energieausweis kann nur von Fachleuten mit spezieller Ausbildung und Qualifikation erstellt werden.

Wenn Sie uns einen Alleinauftrag erteilen, kümmern wir uns selbstverständlich um alle Details für Ihren Energieausweis, um sicherzustellen, dass Sie immer rechtlich abgesichert sind. Mit erfahrenen Experten stellen wir für Sie einen gesetzeskonformen Ausweis aus und achten darauf, dass während des gesamten Verkaufsprozesses auch alle anderen Vorschriften der Energiesparverordnung erfüllt werden.

Strengere Regeln seit der Energiesparverordnung (EnEV)

Immobilienverkäufer oder Vermieter, die keinen Makler beauftragen möchten, sollten folgendes beachten: Seit der Novellierung der Energiesparverordnung (EnEV) im Jahr 2014 gelten strengere Regeln. Beispielsweise muss der Energieausweis bereits bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt oder übergeben werden. Die Energiedaten müssen auch in den Immobilienanzeigen angegeben werden, da ansonsten empfindliche Bußgelder drohen.

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